Kein wissenschaftlicher Konsens über neue gentechnische Verfahren
Vorsorgeprinzip muss über wirtschafltichen Interessen stehen
Bern, 19. August 2017/ Es gibt keinen wissenschaftlichen Konsens über die Sicherheit der neuen gentechnischen Verfahren. Darüber hinaus fehlen (Langzeit-) Daten zu deren Risiken. Die Akademie der Naturwissenschaften fordert jedoch, dass neue gentechnische Verfahren in der Pflanzenzucht nicht unter das Gentechnikgesetz fallen sollen. Damit würden das Vorsorgeprinzip sowie die Wahlfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen untergraben. CSS fordert, dass die neuen gentechnischen Verfahren vor einer kommerziellen Anwendung einer strengen Risikoprüfung unterzogen werden, wie sie das Gentechnikgesetz vorsieht.
Im Gegensatz zur „alten“ Gentechnik soll es mit den neuen Verfahren, allen voran CRISPR-Cas9, möglich sein, ganz präzise in das Erbgut von Pflanzen einzugreifen. Die Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) fordert, dass die neuen gentechnischen Verfahren nicht unter das Gentechnikgesetz fallen sollen und spricht sich für deren kommerzielle Nutzung in der Schweizer Landwirtschaft aus. Doch entgegen der Aussagen der SCNAT gibt es heute keinen wissenschaftlichen Konsens über die Sicherheit von neuen gentechnischen Verfahren. „Die Funktionsweise von Genen wird heute immer noch nicht ausreichend verstanden. Auch wenn man mit den neuen Verfahren Gensequenzen präziser schneiden- und wieder zusammenfügen kann, jedoch nicht versteht wie und in was man genau eingreift, kann man nicht ausschliessen, dass damit gewisse Risiken verbunden sind“, meint Eva Gelinsky vom Vorstand der Critical Scientists Switzerland (CSS). So gibt es inzwischen verschiedene Studien, die zeigen, dass die eingesetzten Enzyme immer wieder auch an anderen, nicht vorherbestimmten Stellen im Genom schneiden. „Die (vermeintliche) Präzision der Verfahren wird allzu oft mit deren Sicherheit gleichgesetzt“, fügt Gelinsky hinzu. Doch so einfach ist es nicht.
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